Algorithmen am Arbeitsplatz unter Kontrolle

17. 12. 2025 - Das Europäische Parlament fordert klare Regeln für den Einsatz von Algorithmen und künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz. Die Abgeordneten warnen davor, dass Maschinen Entscheidungen über Arbeit, Bezahlung oder Entlassung ohne menschliche Aufsicht treffen können und fordern die Kommission auf, neue Rechtsvorschriften zu erlassen.
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Das Parlament war sich am Mittwoch einig, dass der zunehmende Einsatz von algorithmischem Arbeitsmanagement - zum Beispiel bei der Einstellung, Leistungsbewertung oder Aufgabenzuweisung - nicht nur Effizienzgewinne, sondern auch ernsthafte Risiken für die Rechte der Arbeitnehmer mit sich bringt. Es fordert daher, dass jede wichtige Entscheidung, die das Arbeitsverhältnis betrifft, jederzeit einer menschlichen Beurteilung unterliegt.

Nach Ansicht der Abgeordneten dürfen Einstellungen, Kündigungen, Gehaltsänderungen und Disziplinarmaßnahmen nicht allein auf einem automatischen Algorithmus beruhen. Außerdem sollten Arbeitnehmer das Recht haben, eine Erklärung zu verlangen, wie der Algorithmus seine Entscheidung getroffen hat, und im Zweifelsfall eine solche Entscheidung von einem Menschen überprüfen zu lassen.

Transparenz ist ein wichtiger Bestandteil des Vorschlags. Die Arbeitgeber sollten die Arbeitnehmer eindeutig darüber informieren, ob und wie Algorithmen eingesetzt werden, welche Daten die Systeme über sie sammeln und wie die menschliche Kontrolle gewährleistet wird. Das Parlament ist der Ansicht, dass der Einsatz dieser Systeme die Gesundheit, die Sicherheit und das psychische Wohlbefinden der Arbeitnehmer nicht gefährden darf.

Besonderes Augenmerk legen die Abgeordneten auf den Schutz personenbezogener Daten. Sie schlagen vor, die Verarbeitung von Daten über den emotionalen oder psychischen Zustand der Arbeitnehmer, ihre private Kommunikation, ihre Bewegungen außerhalb der Arbeitszeit oder gewerkschaftliche Aktivitäten zu untersagen. Ziel ist es, eine unangemessene Überwachung und eine Beeinträchtigung der Privatsphäre der Menschen am Arbeitsplatz zu verhindern.

Bei dem angenommenen Text handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Aufforderung an die Europäische Kommission. Sie hat nun drei Monate Zeit, um mitzuteilen, ob sie einen konkreten Legislativvorschlag ausarbeiten oder erklären wird, warum sie dies nicht tun wird. Das Parlament sendet ein klares Signal, dass die Digitalisierung der Arbeit mit dem Schutz der Menschenwürde und der Rechte der Arbeitnehmer einhergehen muss.

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