Das Recht, während der Schwangerschaft und nach der Entbindung durch einen Bevollmächtigten abzustimmen
Das Europäische Parlament hat eine Änderung des Europawahlgesetzes auf den Weg gebracht, um die parlamentarische Praxis an die Realitäten der Elternschaft anzupassen. Die vorgeschlagene Regelung sieht vor, dass eine weibliche Abgeordnete ihre Stimme bis zu drei Monate vor ihrem Geburtstermin und danach sechs Monate lang auf einen anderen Abgeordneten übertragen kann.
Damit soll ein seit langem bestehendes Problem gelöst werden: Bislang konnten weibliche Abgeordnete während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt nicht abstimmen, was in der Praxis dazu führte, dass ihre Wähler nicht vertreten waren. Der Vorschlag soll verhindern, dass die Frauen zwischen ihrer persönlichen Gesundheit und der Ausübung ihres Mandats wählen müssen.
Die Änderung ist Teil einer umfassenderen Anstrengung des Parlaments, die Gleichstellung der Geschlechter, die Arbeitsbedingungen der gewählten Vertreter und das Eingehen der Institutionen auf die Bedürfnisse der Eltern zu verbessern. In der gesamten EU verfügen derzeit nur Spanien, Griechenland und Luxemburg über vollwertige Mechanismen für die Stimmabgabe während der Mutterschaft - das Europäische Parlament möchte hier ein Beispiel für andere geben.
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