Vereinfachung der Regeln für Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflicht
Das Parlament billigt seine Verhandlungsposition zu Änderungen der Vorschriften über Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflicht. Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Regeln für die Überwachung der sozialen und ökologischen Auswirkungen von Unternehmen zu vereinfachen.
Die neue Verordnung sieht vor, dass die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nur für Unternehmen mit mehr als 1.750 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro pro Jahr gilt. Davon betroffen wäre auch die Berichterstattung nach der so genannten EU-Taxonomie, die einfacher und weniger detailliert ausfallen würde und deren sektorspezifische Anforderungen freiwillig wären. Gleichzeitig müssen kleinere Unternehmen den großen Partnern nicht mehr Daten zur Verfügung stellen als die freiwilligen Standards.
Die Sorgfaltspflichten sollen nur noch für sehr große Unternehmen gelten, d. h. für Unternehmen mit mehr als 5 000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Sie sollen die Risiken in der Lieferkette auf der Grundlage der verfügbaren Informationen überwachen und können nur in Ausnahmefällen zusätzliche Unterlagen von kleineren Lieferanten verlangen.
Außerdem müssen sie keinen Plan mehr ausarbeiten, um ihre Geschäftstätigkeit mit dem Pariser Abkommen in Einklang zu bringen.
Im Falle eines Fehlverhaltens werden die Unternehmen auf nationaler Ebene zur Rechenschaft gezogen und müssen die Opfer vollständig entschädigen.
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