Einfachere Nachhaltigkeitsregeln für Unternehmen

16. 12. 2025 - Das Europäische Parlament hat eine Änderung der Vorschriften zur unternehmerischen Nachhaltigkeit gebilligt, die weniger Unternehmen betreffen und den Verwaltungsaufwand erheblich verringern wird. Die Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten werden sich nur noch auf die größten Akteure konzentrieren.
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Die neuen Vorschriften bedeuten, dass die obligatorische nichtfinanzielle Berichterstattung nur für große Unternehmen gilt, d. h. für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 450 Mio. EUR. Kleinere Unternehmen sind von den Verpflichtungen ausgenommen und werden auch davor geschützt, dass große Unternehmen ihre Verwaltungsanforderungen an sie weitergeben.

Das Parlament hat auch die Berichterstattung selbst stark vereinfacht. Viele Angaben sind nicht mehr verpflichtend und sektorspezifische Angaben sind freiwillig. Die Europäische Kommission wird die Unternehmen mit einem einzigen digitalen Portal mit klaren Anweisungen und Vorlagen unterstützen.

Ein noch kleinerer Kreis von Unternehmen wird von der Verpflichtung betroffen sein, die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Mensch und Umwelt zu prüfen. Die so genannte Sorgfaltspflicht wird nur für wirklich große Unternehmen gelten - solche mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Sie werden die Risiken in ihren Lieferketten überwachen müssen, aber kleinere Partner werden nur bei Bedarf belastet.

Die Verpflichtung zur Erstellung von Übergangsplänen für nachhaltige Unternehmen wurde aus dem Vorschlag gestrichen, und die neuen Vorschriften gelten erst ab 2029. Das Parlament hält dies für einen Kompromiss, der die Nachhaltigkeitsziele der EU bewahrt, aber auch den Unternehmen die tägliche Arbeit erleichtert.

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