Strengere Vorschriften gegen sexuellen Missbrauch von Kindern online und offline

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben heute mit überwältigender Mehrheit einen Richtlinienentwurf zur Aktualisierung des veralteten Rechtsrahmens von 2011 angenommen. Die neuen Regeln reagieren auf die Entwicklung von Technologien, die von Missbrauchstätern genutzt werden - wie Deepfakes, generative KI oder Livestreaming-Missbrauch.
Zu den neu definierten Straftatbeständen gehört auch das Erstellen von gefälschtem Material über sexuellen Kindesmissbrauch, selbst wenn darin keine reale Person vorkommt. Ebenso wird der Besitz und die Verbreitung von Anleitungen für den Missbrauch von Kindern oder die Teilnahme an Streaming-Missbrauch unter Strafe gestellt.
Das Parlament hat auch härtere Strafen für Fälle durchgesetzt, in denen das Opfer ein minderjähriges Kind ist, sowie Unterstützung für die Opfer, einschließlich der Verlängerung der Frist für die Einreichung einer Strafanzeige.
Nach Ansicht der Abgeordneten ist dies nicht nur ein Instrument zur Bestrafung, sondern auch ein System zur besseren Unterstützung der Opfer von Gewalt. Opfer dieser Straftaten müssen eine altersgerechte medizinische Versorgung, emotionale, psychologische, psychosoziale und pädagogische Unterstützung sowie Rechtsberatung erhalten. Die neue Richtlinie wird auch Regeln für die vorübergehende Unterbringung von Opfern enthalten.
Der nächste Schritt werden Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die endgültige Form des Gesetzes sein. Das Parlament sendet damit ein klares Signal: Europa muss den Kinderschutz an das digitale Zeitalter anpassen - und zwar schnell und entschlossen.
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