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Befristete Unterstützung für Landwirte aufgrund der Düngemittelpreise

2026-07-07

Der Vorschlag der Kommission, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, Landwirte, die von den gestiegenen Düngemittelpreisen betroffen sind, vorübergehend zu unterstützen und ihnen Vorschüsse früher auszuzahlen, wurde mit 576 zu 62 Stimmen bei 15 Enthaltungen angenommen. Die EVP stimmte gemeinsam mit der EKR, der PfE und der ESN, also der extremen Rechten; auch die S&D und Renew unterstützten den Vorschlag. Die Grünen/EFA stimmten mehrheitlich dagegen – als einzige Fraktion der pro-europäischen Mehrheit.

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Die Preise für Düngemittel sind stark gestiegen. Dem verabschiedeten Text zufolge sind dafür die Krise im Nahen Osten und die faktische Sperrung der Straße von Hormus verantwortlich, woraufhin die Preise für Öl, Gas und Düngemittel gestiegen sind. Düngemittel gehören zu den größten Kostenfaktoren für Landwirte. Wenn sie teurer werden, können Landwirte anfangen, sparsamer damit umzugehen oder die Anbaufläche zu verringern, was wiederum zu Ernteeinbußen führt. Der Vorschlag der Kommission reagiert darauf mit drei Änderungen an den Vorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

Die erste Änderung ist eine neue Art der Beihilfe. Die Mitgliedstaaten können diese einführen, müssen es aber nicht. Sie richtet sich an aktive Landwirte, die am stärksten von den gestiegenen Düngemittelpreisen betroffen sind. Sie deckt bis zu 50 % der zusätzlichen Kosten für Düngemittel ab, die aufgrund der Preissteigerungen ab dem 1. März 2026 entstanden sind. Landwirte, die sich bereits verpflichtet haben, weniger Düngemittel einzusetzen, können bis zu 80 % erhalten. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), also aus einem Fonds, der bereits im Rahmen der GAP existiert. Der Fonds deckt bis zu 65 % der förderfähigen Ausgaben ab. Die Mitgliedstaaten können eigene Mittel in Höhe von maximal 200 % des Fondsbetrags hinzufügen. Für diese Beihilfe dürfen höchstens 25 % der nationalen Obergrenze für Krisenzahlungen verwendet werden, und die Auszahlung muss bis zum 30. Juni 2027 erfolgen. Jeder Mitgliedstaat muss eine Obergrenze pro Empfänger oder pro Hektar festlegen. Dem Text zufolge darf die Unterstützung nicht zu höheren Düngungsgrenzwerten führen, als sie in der europäischen Nitratrichtlinie festgelegt sind. Die Empfänger sollen zudem Informationen darüber erhalten, wie der Düngemitteleinsatz reduziert werden kann.

Die zweite Änderung betrifft die Vorauszahlungen auf Direktzahlungen. Für das Jahr 2026 können die Mitgliedstaaten den Landwirten bis zu 75 % der Zahlungen als Vorauszahlung auszahlen, statt wie bisher 70 %. Zudem dürfen die Vorauszahlungen bereits unmittelbar nach Einreichung des Antrags erfolgen; es muss nicht bis zum 16. Oktober gewartet werden.

Die dritte Änderung ist einmalig. Bis zum 31. August 2026 können die Mitgliedstaaten die für Direktzahlungen vorgesehenen Mittel für das Jahr 2027 erhöhen oder senken, und zwar im Rahmen der Obergrenzen, die die Verordnung für jeden Mitgliedstaat einzeln festlegt.

Der Vorschlag wurde mit 576 Ja-Stimmen, 62 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen angenommen. Die EVP stimmte mit überwältigender Mehrheit dafür (170 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen). Die S&D gab dem Vorschlag 124 Ja-Stimmen, drei ihrer Abgeordneten enthielten sich. Renew gab 73 Ja-Stimmen ab, und ein Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Die Greens/EFA stimmten mehrheitlich dagegen: 39 Abgeordnete stimmten dagegen, 4 dafür und 5 enthielten sich der Stimme. Zwischen den Fraktionen EVP, S&D, Renew und Grüne/EFA, also innerhalb der pro-europäischen Mehrheit, verläuft die Trennlinie somit zwischen den ersten drei Fraktionen und den Grünen/EFA.

Die EPP stimmte gemeinsam mit der ECR, der PfE und der ESN, also mit der extremen Rechten. Alle drei Fraktionen unterstützten den Antrag einstimmig: die ECR mit 74 Stimmen, die PfE mit 75 und die ESN mit 25. Sie waren jedoch nicht ausschlaggebend für das Ergebnis. Die EPP, S&D und Renew kamen zusammen auf 367 Stimmen, also mehr als die Hälfte der 653 abgegebenen Stimmen. Die Linke, also die extreme Linke, stimmte uneinheitlich ab: 10 dafür, 19 dagegen und 2 enthielten sich.

Der Vorschlag wurde im Dringlichkeitsverfahren behandelt. Er wurde direkt im Plenum behandelt, ohne Bericht des Landwirtschaftsausschusses, ohne Berichterstatter und ohne Aussprache. Mit der Abstimmung hat das Parlament seinen Standpunkt in erster Lesung angenommen. Der Rat hat sich bereits in einem Schreiben vom 17. Juni 2026 verpflichtet, diesen Standpunkt zu billigen. Sobald er dies tut, wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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