Die Lage der Grundrechte in der EU in den Jahren 2024 und 2025

2026-04-29

Die Entschließung zur Lage der Grundrechte in der EU wurde mit 328 Ja-Stimmen, 199 Nein-Stimmen und 98 Enthaltungen angenommen. S&D, Renew und die Grünen/EFA stimmten geschlossen dafür, während die EVP gespalten war: 86 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 55 Enthaltungen, darunter die gesamten Delegationen der spanischen PP und der griechischen ND. Die pro-europäische Mehrheit hat den Bericht somit nicht einstimmig unterstützt. ECR, PfE und ESN, also die extreme Rechte, stimmten dagegen. The Left verzeichnete 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 30 Enthaltungen.

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Die Entschließung zum Jahresbericht über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union in den Jahren 2024 und 2025 wurde mit 328 Ja-Stimmen, 199 Nein-Stimmen und 98 Enthaltungen angenommen. Der Bericht wurde von der Berichterstatterin Anna Strolenberg (Grüne/EFA) im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) ausgearbeitet. Der Abstimmung über die Entschließung als Ganzes gingen 107 namentliche Abstimmungen über einzelne Absätze, Erwägungsgründe und Änderungsanträge voraus.

In der Entschließung werden die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, bei Gesetzesvorschlägen systematisch deren Auswirkungen auf die Grundrechte zu prüfen. Es wird tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass Ungarn weiterhin gegen die in Artikel 2 des EU-Vertrags verankerten Werte verstößt. Es stellt fest, dass das seit 2018 laufende Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 keine greifbaren Fortschritte gebracht hat, und fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein Verfahren nach Artikel 7 Absatz 2 einzuleiten. In Bezug auf die Spionageprogramme „Pegasus“, „Predator“ und „Graphite“ verweist er auf die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses PEGA und der Venedig-Kommission und fordert eine wirksame gerichtliche Kontrolle der Überwachung.

Die Entschließung bekräftigt die Forderung, das Recht auf einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch in die Charta der Grundrechte der EU aufzunehmen. Die Verweigerung des Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung wird als eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt bezeichnet. Es fordert die Mitgliedstaaten auf, Femizid als eigenständigen Straftatbestand anzuerkennen, und den Rat, die Verhandlungen über die horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie wieder in Gang zu bringen. In Bezug auf Migration verweist es auf das Recht, internationalen Schutz zu beantragen, sowie auf den Grundsatz der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement). In der Begründung erwähnt sie gemeldete Fälle, in denen Menschen über die Grenze zurückgedrängt wurden (Pushbacks).

S&D (118 Ja-Stimmen), Renew (64 Ja-Stimmen) und Greens/EFA (45 Ja-Stimmen) stimmten geschlossen dafür. Keiner von ihnen stimmte dagegen oder enthielt sich der Stimme. Die Berichterstatterin Strolenberg sagte zu Beginn der Debatte am 28. April 2026: „Werden wir hier sitzen und über die Rechte der Menschen verhandeln – wer soll mehr davon haben und wer verdient weniger? Oder werden wir dem Besten, was in uns steckt, gerecht und sagen: ‚Diese Grundrechte stehen nicht zur Verhandlung‘?“ Am Ende der Debatte räumte sie die Kritik ein, dass das Ergebnis keinen Schutz für Menschen vorsehe, die zur Unterstützung der Bevölkerung im Gazastreifen protestieren: „Ich verstehe das und hätte mir ebenfalls gewünscht, dass dies Teil des Verhandlungsergebnisses gewesen wäre.“ Alice Kuhnke (Grüne/EFA) sagte: „Das Recht, über den eigenen Körper zu entscheiden, wird in Frage gestellt, und die Zivilgesellschaft steht unter Druck.“ Der Schattenberichterstatter Marco Tarquinio (S&D) erklärte: „… wir lehnen also Änderungsanträge ab, die auf das Wesentliche abzielen: die Rechte von Kindern, Frauen, LGBTQ-Personen und allgemein schutzbedürftigen Menschen, insbesondere wenn es um Migranten geht …“ Die Schattenberichterstatterin Lucia Yar (Renew) sagte: „Die Aushöhlung der Grundrechte ist kein Zufall: Sie geschieht, wenn Regierungen […] Freiheiten einschränken, um ihre Macht zu festigen. […] Genau wie im Fall von Orbán darf die Europäische Union nicht schweigen und wird auch nicht schweigen, wenn Grundrechte ausgehöhlt werden.“ Die Zitate wurden aus dem Englischen übersetzt, im Fall von Kuhnke aus dem Schwedischen und im Fall von Tarquini aus dem Italienischen.

Die EVP stimmte gespalten ab: 86 Abgeordnete stimmten dafür, 12 dagegen und 55 enthielten sich. Die gesamten Delegationen der spanischen Volkspartei (PP, 18 Abgeordnete) und der griechischen Neuen Demokratie (ND, 6 Abgeordnete) enthielten sich. Auch 15 der 21 abstimmenden polnischen EPP-Abgeordneten, überwiegend aus der Bürgerkoalition (KO), enthielten sich der Stimme. Diese drei Delegationen machten zusammen 39 der 55 Enthaltungen aus. Die Enthaltungen konzentrierten sich auf die Schlussabstimmung. In keiner der 107 Einzelabstimmungen enthielten sich so viele EVP-Abgeordnete der Stimme; die höchste Zahl lag bei 43. Der Schattenberichterstatter Lukas Mandl (EVP) sagte in der Debatte: „Ich bedanke mich noch einmal für diesen wichtigen Bericht; es ist gut, dass die Europäer Grundrechte haben“ (aus dem Englischen übersetzt). Der Rest seiner Rede bezog sich hauptsächlich auf Antisemitismus. Warum sich so viele Abgeordnete der EVP der Stimme enthalten haben, geht aus der Debatte nicht hervor. Wir liegen keine Stellungnahmen der Fraktion oder der betroffenen nationalen Parteien zu dieser Abstimmung vor.

„The Left“, also die extreme Linke, verzeichnete 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 30 Enthaltungen. Auch bei ihr konzentrierten sich die Enthaltungen auf die Schlussabstimmung; bei den Teilabstimmungen enthielten sich höchstens 8 ihrer Abgeordneten. Auch hier liegt uns kein begründeter Grund vor.

Die ECR, PfE und ESN, also die extreme Rechte, stimmten dagegen. Die ECR verzeichnete 70 Gegenstimmen, 1 Ja-Stimme und 6 Enthaltungen, die PfE 73 Gegenstimmen und die ESN 27 Gegenstimmen.

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