Facebook

Beschränkung des Bleigehalts in Angelausrüstung

2026-07-08

Der Einspruch der Abgeordneten der Fraktion „Patrioten für Europa“ (PfE) gegen den Vorschlag der Kommission, den Bleigehalt in Fischereigewichten und Ködern zu begrenzen, wurde abgelehnt: 197 Abgeordnete stimmten dafür, 455 dagegen, 7 enthielten sich. S&D, Renew und Greens/EFA stimmten geschlossen dagegen, die EPP mit großer Mehrheit. Den Einspruch unterstützten PfE, ECR, ein Teil der ESN sowie 26 Abgeordnete der EPP; die EPP als Ganzes stimmte jedoch nicht mit der extremen Rechten.

Infographic

Die Kommission hat vorgeschlagen, Anhang XVII der REACH-Verordnung (Nr. 1907/2006) zu ändern, die die Regelung von Chemikalien in der EU regelt. Die Änderung begrenzt den Bleigehalt in bestimmten Angelartikeln, insbesondere in Bleigewichten und Ködern, auf ein Kilogramm. Der Vorschlag durchläuft das sogenannte Regelungsverfahren mit Kontrolle, in dessen Rahmen das Parlament Einspruch gegen die Maßnahme der Kommission erheben kann.

Ein Einspruch (Drucksache B10-0344/2026) wurde von elf Abgeordneten der Fraktion „Patrioten für Europa“ (PfE) im Namen ihrer Fraktion eingereicht. Sollte dieser Erfolg haben, würde sich das Parlament dagegen aussprechen, dass die Kommission die Bleibeschränkung in dieser Form verabschiedet. Die Mehrheit der Anwesenden würde dafür jedoch nicht ausreichen. Ein Einspruch dieser Art erfordert eine absolute Mehrheit aller Abgeordneten, also mindestens 361 Ja-Stimmen.

197 Abgeordnete stimmten für den Einspruch, 455 dagegen und 7 enthielten sich. Der Einspruch erreichte somit nicht einmal die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, geschweige denn die erforderlichen 361. Der Vorschlag der Kommission durchläuft nun das Verabschiedungsverfahren weiter, ohne dass das Parlament eingriff. Eine Plenardebatte über den Einspruch fand nicht statt.

S&D (126 Gegenstimmen), Renew (71) und Greens/EFA (49) stimmten geschlossen gegen den Einspruch, ohne eine einzige Ja-Stimme. Die EPP stimmte überwiegend dagegen: 143 ihrer Abgeordneten waren dagegen, 26 dafür und 1 enthielt sich. Die pro-europäische Mehrheit lehnte den Einspruch somit ab, wobei es bei der EPP eine Minderheit von Abgeordneten gab, die anders stimmten.

Die gesamte PfE-Fraktion (74 Stimmen) sowie eine große Mehrheit der ECR-Fraktion (69 dafür, 3 dagegen, 2 Enthaltungen) stimmten für den Einspruch. Die ESN-Fraktion war gespalten, praktisch halb und halb: 13 dafür, 11 dagegen, 2 Enthaltungen. Die Fraktion „The Left“ (extreme Linke) stimmte gegen den Einspruch, mit 39 Gegenstimmen und einer Enthaltung.

26 Abgeordnete der EVP, also 15 % ihrer Stimmberechtigten, stimmten gemeinsam mit den Fraktionen der extremen Rechten. Darunter sind acht Abgeordnete aus Italien (sieben von Forza Italia, einer von der SVP) und sechs aus Portugal (drei von der PSD, zwei von der Aliança Democrática, einer von der CDS-PP). Fünf stammen von den französischen Republikanern (Les Républicains) und drei aus Bulgarien (zwei von der GERB, einer vom Bund der Demokratischen Kräfte). Außerdem gehören zwei Abgeordnete der slowenischen SDS und einer der spanischen Partido Popular dazu. Die EVP als Ganzes hat nicht mit der extremen Rechten abgestimmt.

Wir erfassen und visualisieren öffentlich zugängliche Daten der Website des Europäischen Parlaments. Votemap.eu übernimmt keine Verantwortung für mögliche Inkonsistenzen der Daten oder Änderungen nach der Veröffentlichung.

Beschreibungen werden mit dem maschinellen Übersetzungsdienst DeepL Translate erstellt. Wir entschuldigen uns für mögliche Unvollkommenheiten oder Unannehmlichkeiten.

de