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Die Stellung der Landwirte in der Lebensmittelkette

2026-06-16

Landwirte sollen ihre Erzeugnisse grundsätzlich auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags an ihre Abnehmer liefern, und zwar nicht nur in der Milchwirtschaft. Die Vereinbarung mit dem Rat, die dies vorsieht, wurde von 560 Abgeordneten unterstützt, 75 stimmten dagegen und 25 enthielten sich. Die EPP, S&D und Renew stimmten dafür, die Grünen/EFA mit überwältigender Mehrheit dagegen – die pro-europäische Mehrheit war somit gespalten. Die EPP stimmte gemeinsam mit der ECR, PfE und ESN, also mit der extremen Rechten; ihre Stimmen waren für das Ergebnis jedoch nicht ausschlaggebend.

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Drei Verordnungen, auf denen die Gemeinsame Agrarpolitik der EU basiert, werden geändert, damit die Landwirte gegenüber den Abnehmern eine stärkere Position einnehmen. Es handelt sich um die Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie um zwei Verordnungen über strategische Pläne und die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Der Vorschlag wurde 2024 von der Europäischen Kommission vorgelegt. Berichterstatterin des Europäischen Parlaments war Céline Imart (EVP).

Gegenstand der Abstimmung war die vorläufige Einigung, die die Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates am 5. März 2026 im sogenannten Trilog, also in der abschließenden Verhandlungsrunde beider Institutionen, erzielt hatten. Die Einigung wurde zunächst vom Landwirtschaftsausschuss (AGRI) gebilligt. Das Plenum stimmte anschließend in einer einzigen namentlichen Abstimmung und ohne Aussprache über die Vereinbarung als Ganzes ab. Der Rat verpflichtete sich mit Schreiben vom 23. März 2026, den Standpunkt des Parlaments zu billigen. Dies geschah am 29. Juni 2026, und die neuen Vorschriften wurden am 29. Juli 2026 im Amtsblatt der EU als Verordnung (EU) 2026/1739 veröffentlicht.

Im Mittelpunkt der Vereinbarung stehen schriftliche Verträge. Die Verpflichtung zu deren Abschluss gilt gemäß dem angenommenen Text nicht nur für Milch, sondern auch für andere landwirtschaftliche Sektoren. Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen gewähren, beispielsweise wenn der Erstabnehmer ein Kleinst- oder Kleinunternehmen ist, wenn die Zahlung sofort bei Lieferung oder spätestens innerhalb von drei Werktagen erfolgt oder bei Produkten, für die bereits andere Preisübertragungsmechanismen bestehen. Bereits der Vorschlag der Kommission sah vor, dass Verträge mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten eine Anpassungsklausel enthalten, dank der ein Landwirt oder eine Erzeugerorganisation eine Neuberechnung des Preises beantragen kann.

Die Vereinbarung führt keinen festen Mindestpreis ein. Der Schwerpunkt liegt darauf, dass die Landwirte einen Preis erhalten, den sie selbst als fair und angemessen erachten, und dass die Berechnung des Endpreises im Vertrag transparent und vorhersehbar ist. Für Vertragsstreitigkeiten müssen die Mitgliedstaaten eine Mediation oder einen vergleichbaren Mechanismus gewährleisten, auch in Form bereits bestehender Mechanismen. Zudem wird die Rolle der Erzeugerorganisationen gestärkt. Bezeichnungen wie „Rindfleisch“, „Kotelett“ oder „Speck“ bleiben den Produkten vorbehalten, die tatsächlich Fleisch der angegebenen Tiere enthalten.

Die Vereinbarung wurde von 560 Abgeordneten unterstützt, 75 stimmten dagegen und 25 enthielten sich. Die EPP (161 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen) und die S&D (119 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen) stimmten mit überwältigender Mehrheit dafür. Renew unterstützte die Vereinbarung mit einer Mehrheit: 52 Abgeordnete stimmten dafür, 7 dagegen und 9 enthielten sich. Eine Enthaltung gilt dabei nicht als Gegenstimme. Die Greens/EFA stimmten mit überwältigender Mehrheit dagegen (47 Gegenstimmen, 1 Enthaltung, keine Ja-Stimmen). Alle vier Fraktionen hatten bei den Verhandlungen einen Schattenberichterstatter: für die S&D Cristina Maestre, für Renew Barry Cowen und für die Greens/EFA Anna Strolenberg. Drei der vier Fraktionen der pro-europäischen Mehrheit standen somit auf der einen Seite und die Greens/EFA auf der anderen.

Die EPP stimmte gemeinsam mit der ECR, der PfE und der ESN, also mit der extremen Rechten. Die ECR (75 Ja-Stimmen) und die PfE (78 Ja-Stimmen) unterstützten die Vereinbarung einstimmig, die ESN mit Mehrheit (20 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen). Ihre Stimmen waren für das Ergebnis nicht ausschlaggebend: Auch ohne sie hätte die Vereinbarung 387 Ja-Stimmen gegenüber 75 Nein-Stimmen erhalten. Die Linke, also die extreme Linke, stimmte mehrheitlich dafür (31 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen).

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