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Neue EU-Verordnung über die Rückführung von Ausländern

2026-06-17

Die neue Rückführungsverordnung ersetzt die Richtlinie aus dem Jahr 2008 und ermöglicht es, Personen ohne Aufenthaltsrecht auch in Drittstaaten zurückzuführen, mit denen die EU oder ein Mitgliedstaat ein Abkommen geschlossen hat, obwohl sie nicht aus diesen Staaten stammen. Die Einigung mit dem Rat wurde von 418 Abgeordneten unterstützt, 218 stimmten dagegen und 30 enthielten sich. Die EVP stimmte gemeinsam mit der EKR, der PfE und der ESN, also der extremen Rechten, ab. Die S&D stimmte mit großer Mehrheit und die Grünen/EFA mit überwältigender Mehrheit dagegen, während die Fraktion „Renew“ des Berichterstatters Malik Azmani gespalten war.

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Es wurde über eine vorläufige Einigung mit dem Rat der EU über die Verordnung zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die sich unrechtmäßig in der Union aufhalten, abgestimmt. Die Einigung wurde von den Verhandlungsführern des Parlaments und des Rates im sogenannten Trilog, also in dreiseitigen Verhandlungen mit der Europäischen Kommission, erzielt. Mit der Annahme im Plenum stimmt der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung mit dem endgültigen Wortlaut des Rechtsakts überein. Die Verordnung wurde am 7. Oktober 2026 unterzeichnet und am 15. Oktober im Amtsblatt der EU als Verordnung (EU) 2026/2280 veröffentlicht. Berichterstatter war Malik Azmani (Renew).

Die Verordnung ersetzt die Rückführungsrichtlinie aus dem Jahr 2008 und gilt unmittelbar, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Inhaftierung einer Person, die das Land verlassen soll, darf in einem Mitgliedstaat höchstens 12 Monate dauern. Wenn die betroffene Person nicht kooperiert oder Dokumente vorenthält, kann die Dauer bis zu 24 Monate betragen, unter außergewöhnlichen Umständen um höchstens weitere sechs Monate verlängert werden. Das Einreiseverbot beträgt in der Regel höchstens zehn Jahre, in begründeten Fällen bis zu zwanzig Jahre. Bei Personen, die ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko darstellen, kann er in Ausnahmefällen auch auf unbestimmte Zeit verhängt werden. Neu ist, dass Personen auch in ein Drittland zurückgeführt werden können, aus dem sie nicht stammen, sofern die EU oder ein Mitgliedstaat ein Abkommen mit diesem Land geschlossen hat. Ein solches Abkommen muss das Völkerrecht einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement) achten. Unbegleitete Minderjährige dürfen nicht dorthin zurückgeschickt werden.

Für das Abkommen stimmten 418 Abgeordnete, 218 dagegen, 30 enthielten sich. Die EVP stimmte mit überwältigender Mehrheit dafür (166 von 170). Sie stimmte damit gemeinsam mit der ECR, der PfE und der ESN, also der extremen Rechten, deren Abgeordnete alle dafür waren (77, 79 und 26 Stimmen). Die Stimmen der extremen Rechten waren für das Ergebnis nicht ausschlaggebend: Ohne sie hätte die Vereinbarung 236 Ja-Stimmen gegenüber 218 Nein-Stimmen erhalten.

Zwischen der EVP, der S&D, Renew und den Grünen/EFA, also innerhalb der pro-europäischen Mehrheit, herrschte keine Einigkeit. Der Schattenberichterstatter François-Xavier Bellamy (EPP) bezeichnete die Verordnung in der Debatte als „das Ende mehrerer Jahrzehnte der Ohnmacht gegenüber der illegalen Einwanderung“ (auf Französisch gesagt, in der Übersetzung). Die S&D stimmte mit großer Mehrheit dagegen: 107 Gegenstimmen, 9 Ja-Stimmen und 11 Enthaltungen. Ihre Schattenberichterstatterin Murielle Laurent (S&D) warnte, dass der Text „den Weg für die Inhaftierung unbegleiteter Minderjähriger und Familien mit Kindern ebnet“ und „die Rückführung in Länder bevorzugt, die die Grundrechte nicht achten“ (auf Französisch). Die Fraktion der Grünen/EFA stimmte mit überwältigender Mehrheit dagegen (44 Gegenstimmen, 2 Ja-Stimmen). Die Schattenberichterstatterin Mélissa Camara (Grüne/EFA) bezeichnete die Verordnung als „Ergebnis einer offen eingestandenen Zusammenarbeit zwischen der EVP und der extremen Rechten“ (auf Französisch).

Die Fraktion „Renew“, der der Berichterstatter angehört, stimmte uneinheitlich ab: 37 dafür, 20 dagegen, 12 enthielten sich. Malik Azmani (Renew) erklärte in der Debatte, Europa brauche ein Rückführungssystem, das „nicht nur wirksam, sondern auch gerecht“ sei, und seiner Meinung nach erreiche der Text „genau das“ (auf Englisch). Für „Renew“ sprach sich jedoch auch Fabienne Keller (Renew) aus, der zufolge „die Zustimmung zu einem solchen Mechanismus unter dem Druck der extremen Rechten ein Eingeständnis des Versagens Europas wäre“ (auf Französisch).

„The Left“, also die extreme Linke, stimmte einstimmig dagegen (43 Stimmen).

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