Übereinkommen des Europarats über KI und Menschenrechte

2026-03-11

Die Zustimmung dazu, dass die Europäische Union das Rahmenübereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abschließt, wurde von 455 Abgeordneten unterstützt, 101 stimmten dagegen und 74 enthielten sich. Die EPP, S&D, Renew und die Grünen/EFA, also die gesamte pro-europäische Mehrheit, stimmten einstimmig dafür, ebenso wie „Die Linke“. Dagegen waren die PfE und die ESN, während sich die Abgeordneten der ECR mehrheitlich der Stimme enthielten.

Infographic

Es wurde über die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Abschluss des Rahmenübereinkommens des Europarats über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (CETS 225) durch die Europäische Union abgestimmt. Es handelte sich dabei nicht um ein neues europäisches Gesetz. Das Übereinkommen wurde vom Europarat, einer internationalen Organisation, die kein Organ der EU ist, ausgehandelt, und sein Wortlaut steht fest. Das Parlament nimmt in diesem Verfahren keine Änderungen daran vor: Gemäß Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU entscheidet es lediglich darüber, ob es dem Abschluss des Übereinkommens im Namen der Union zustimmt. Daher ist die angenommene Entschließung sehr kurz. Sie erteilt die Zustimmung zum Abschluss des Übereinkommens und beauftragt die Präsidentin des Parlaments, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Generalsekretär des Europarats zu übermitteln.

Laut der Zusammenfassung in der Gesetzgebungsdatenbank des Parlaments (OEIL) soll das Übereinkommen sicherstellen, dass in allen Phasen des Lebenszyklus von Systemen der künstlichen Intelligenz die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit gewahrt werden. Ausdrücklich erwähnt wird der Schutz von Kindern vor manipulativem Design und vor gefährlichen Interaktionen mit KI, d. h. mit Konversationssystemen und Anwendungen, die sich an Minderjährige richten.

Der Bericht wurde gemeinsam von zwei Ausschüssen ausgearbeitet: der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) mit dem Berichterstatter José Cepeda (S&D) und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) mit dem Berichterstatter Paulo Cunha (EPP). Der Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT) hat ein Schreiben übermittelt; Berichterstatterin war Nela Riehl (Greens/EFA). Die Schattenberichterstatter stammten aus allen vier Fraktionen der pro-europäischen Mehrheit: Dimitris Tsiodras (EPP), Ana Catarina Mendes (S&D), Sophie Wilmès (Renew) und Hannah Neumann (Greens/EFA).

Die Zustimmung wurde angenommen: 455 Abgeordnete stimmten dafür, 101 dagegen, 74 enthielten sich. Das Ergebnis wurde von der pro-europäischen Mehrheit getragen. Die EVP gab 165 Stimmen für die Zustimmung ab, ein Abgeordneter der EVP enthielt sich. Die S&D gab 116 Ja-Stimmen ab, Renew 68 und die Grünen/EFA 47. Keine dieser vier Fraktionen hatte auch nur eine Gegenstimme, und zusammen ergaben sie 396 Ja-Stimmen für den Antrag. Von keiner dieser Fraktionen liegt uns eine gesonderte Stellungnahme zu dieser Abstimmung vor; ihre Position ist daher ein einheitliches Ja. Auch die linksradikale Fraktion „The Left“ unterstützte den Beschluss (42 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung).

Die extreme Rechte stimmte nicht einheitlich ab. Die PfE stimmte dagegen (56 Gegenstimmen, 7 Enthaltungen), die ESN mit allen 24 Stimmen dagegen. Die Mehrheit der ECR enthielt sich: 63 ihrer Abgeordneten enthielten sich, 11 stimmten dagegen und 1 dafür. Die EPP stimmte bei dieser Abstimmung nicht mit der extremen Rechten und das Ergebnis wurde von der pro-europäischen Mehrheit entschieden.

Wir erfassen und visualisieren öffentlich zugängliche Daten der Website des Europäischen Parlaments. Votemap.eu übernimmt keine Verantwortung für mögliche Inkonsistenzen der Daten oder Änderungen nach der Veröffentlichung.

Beschreibungen werden mit dem maschinellen Übersetzungsdienst DeepL Translate erstellt. Wir entschuldigen uns für mögliche Unvollkommenheiten oder Unannehmlichkeiten.

dk