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Rechtsstaatlichkeit und Missbrauch von EU-Geldern in der Slowakei

2026-05-20

Die Entschließung zu Rechtsstaatlichkeit, Grundrechten und dem Missbrauch von EU-Geldern in der Slowakei wurde mit 347 Ja-Stimmen, 165 Nein-Stimmen und 25 Enthaltungen angenommen. Es wurde von der EVP, der S&D, Renew und den Grünen/EFA – also der gesamten pro-europäischen Mehrheit – zusammen mit „Die Linke“ eingebracht; alle vier Fraktionen stimmten auch dafür. Gegen die Entschließung stimmten die PfE, die ESN und der Großteil der ECR. Die Entschließung fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die offensichtliche Gefahr besteht, dass die Slowakei die Werte der EU schwerwiegend verletzt, und alle verfügbaren Instrumente in vollem Umfang zu nutzen.

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Für den Beschluss stimmten 347 Abgeordnete, 165 waren dagegen und 25 enthielten sich. Alle vier Fraktionen der pro-europäischen Mehrheit unterstützten ihn: S&D (106), Renew (57) und Greens/EFA (37) ohne eine einzige Gegenstimme oder Enthaltung, die EPP mit 114 Ja-Stimmen bei 3 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen. „The Left“ stimmte überwiegend dafür (27 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 10 Enthaltungen). Von den Fraktionen der extremen Rechten stimmte die PfE geschlossen dagegen (70), die ESN hatte 23 Gegenstimmen und 1 Enthaltung und die ECR 53 Gegenstimmen, 4 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen. Das Ergebnis wurde von der pro-europäischen Mehrheit getragen, die EPP und die extreme Rechte nahmen nicht an der Abstimmung teil.

Die Entschließung schließt die Aussprache über die Erklärungen des Rates und der Kommission zu der Slowakei vom 11. Februar 2026 ab. Der Text wurde gemeinsam von der EPP, der S&D, Renew und den Grünen/EFA vorgelegt und auch von „The Left“ mitunterzeichnet. Die Haltung der pro-europäischen Mehrheit zeigt sich darin, dass es sich um ihren eigenen Entwurf handelt, für den sie auch gestimmt hat.

Die Entschließung „bringt tiefe Besorgnis über die Verschlechterung der Lage der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in der Slowakei zum Ausdruck“ und erinnert daran, dass die nachweisbare Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der Charta der Grundrechte eine Grundvoraussetzung für den Erhalt jeglicher EU-Gelder ist. Sie fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die offensichtliche Gefahr besteht, dass die Slowakei die in Artikel 2 des EU-Vertrags genannten Werte schwerwiegend verletzt. Sollten die Bedenken bestehen bleiben und hinreichend begründet sein, sollte die Kommission nicht zögern, Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, einschließlich eines Vertragsverletzungsverfahrens und der Aussetzung von Zahlungen. Die Entschließung bekräftigt zudem die Forderung, den ersten Schritt des Verfahrens gemäß der Verordnung über die Konditionalität der Einhaltung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit einzuleiten.

Ein großer Teil des Textes befasst sich mit der Korruptionsbekämpfung. Nach Angaben der Beobachtungsmission des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten hat die Korruptionsbekämpfung für die slowakische Regierung keine Priorität mehr. In der Entschließung wird bedauert, dass die Slowakei die Strafen für Korruption und Finanzdelikte gesenkt, die Verjährungsfristen verkürzt und sowohl die Nationale Kriminalbehörde als auch die Sonderstaatsanwaltschaft abgeschafft hat. Die Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft wird „nachdrücklich verurteilt“: Ihre Auswirkungen auf die Verfolgung von Korruption können laut Text nicht durch die Tätigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) ausgeglichen werden. Die Behörde untersuchte zuvor jährlich 120 bis 150 Anzeigen. In den ersten Monaten des Jahres 2025 wurden nach vorläufigen Statistiken angeblich nur zwei Anklagen wegen ähnlicher Taten erhoben. Die Entschließung bringt auch Besorgnis über den angeblichen Missbrauch von Geldern für die ländliche Entwicklung zum Bau oder zur Sanierung luxuriöser Privatimmobilien zum Ausdruck.

Tiefe Besorgnis drückt die Entschließung auch über die Änderungen der Verfassung der Slowakischen Republik aus, insbesondere über jene, die die Grundrechte, die Rechtsstaatlichkeit und den Vorrang des EU-Rechts einschränken. Ebenso wird die Verschlechterung der Medienfreiheit, einschließlich politischer Eingriffe in die öffentlich-rechtlichen Medien, kritisiert. Dem Text zufolge wurden die Mitglieder des Rates des slowakischen Fernsehens und Rundfunks von der Regierung und dem Parlament ausschließlich aus Kandidaten der Regierungskoalition ernannt. Der zunehmende Druck auf die Zivilgesellschaft wird in der Entschließung nachdrücklich verurteilt. Die slowakischen Behörden werden zudem aufgefordert, die Rechte der Roma, der LGBTIQ+-Personen und der Minderheiten zu schützen und die Landenteignungen auf der Grundlage von Nachkriegsdekreten zu beenden. Dagegen begrüßt sie, dass das slowakische Parlament im März 2026 das umstrittene Gesetz aufgehoben hat, durch das die Behörde zum Schutz von Hinweisgebern hätte abgeschafft werden sollen, und die Behörde beibehalten hat.

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dk