28. Modus: Steuerregelungen für Unternehmen in der gesamten EU
2026-07-09
Der Beschluss über den steuerlichen Teil der sogenannten „28. Regelung“, also der freiwilligen europaweiten Vorschriften für Unternehmen neben den 27 nationalen Systemen, wurde mit 366 Ja-Stimmen, 192 Nein-Stimmen und 39 Enthaltungen angenommen. Unterstützt wurde er von der EVP, der S&D, Renew und den Grünen/EFA, also einer pro-europäischen Mehrheit. Die EKR, PfE und ESN, also die extreme Rechte, stimmten dagegen. „The Left“, also die extreme Linke, war gespalten. Berichterstatter war Ľudovít Ódor (Renew).

„28. Regime“ ist die Bezeichnung für freiwillige europaweite Vorschriften für Unternehmen. Ein Unternehmen, das in mehreren EU-Staaten tätig sein möchte, sieht sich mit 27 unterschiedlichen nationalen Systemen konfrontiert; im Rahmen des „28. Regimes“ könnte es sich für einen einheitlichen Regelkatalog für die gesamte Union entscheiden. Die Kommission hat am 18. März 2026 einen Vorschlag für die Verordnung „EU Inc.“ vorgelegt, mit der dieser Rahmen für den Bereich des Gesellschaftsrechts eingeführt wird.
Als Begründung für die Entschließung wird angeführt, dass es in Europa im Jahr 2025 nur 331 sogenannte „Einhörner“ unter den Start-ups gab, in den Vereinigten Staaten hingegen 1.963.
Die Entschließung wurde vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) ausgearbeitet, Berichterstatter war Ľudovít Ódor (Renew). Es handelt sich nicht um eine Abstimmung über die Verordnung selbst, sondern um eine Entschließung aus eigener Initiative, die untersucht, wie das 28. System um Steuern ergänzt werden kann. Er begrüßt den Vorschlag der Kommission, fordert jedoch, dass dieser auch in Steuerfragen ehrgeizig sein sollte, und empfiehlt ein modulares Vorgehen: zunächst das Gesellschaftsrecht, später das sogenannte Steuermodul.
Unternehmen, die am Steuermodul teilnehmen, sollten EU-weit eine einheitliche konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage haben, die nach einer Formel, die Umsatz, Arbeit und Sachanlagen berücksichtigt, auf die Staaten aufgeteilt wird. Die Steuersätze würden die Staaten weiterhin selbst festlegen. In Bezug auf die Mehrwertsteuer fordert der Text eine einheitliche EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ein gemeinsames digitales Portal, jedoch keine Vereinheitlichung der Steuersätze. Mitarbeiteraktienoptionen sollten im Steuermodul verpflichtend sein. Zunächst soll das Modul nur für einen Teil der Unternehmen gelten, beispielsweise für grenzüberschreitende Start-ups und schnell wachsende Unternehmen.
Gemäß der Entschließung darf die 28. Regelung keine Umgehung des Schutzes von Arbeitnehmern und Gewerkschaften ermöglichen, und Zugang zum Steuermodul sollten nur Unternehmen mit tatsächlicher wirtschaftlicher Tätigkeit in der EU haben. Das Modul darf weder zur Gründung von Briefkastenfirmen führen noch zu einem Instrument des „Tax Shopping“, also der Suche nach der niedrigsten Besteuerung, werden. Da der Rat der EU in Steuerfragen einstimmig entscheidet, hält die Entschließung in einigen Bereichen, beispielsweise bei Verwaltungsverfahren, den Übergang zur Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit für notwendig.
EPP, S&D, Renew und Greens/EFA, also die pro-europäische Mehrheit, stimmten dafür; ihre Redner legten in der Debatte jedoch unterschiedliche Schwerpunkte. Der Berichterstatter Ódor begrüßte den Vorschlag der Kommission, hielt ihn jedoch für „nicht ehrgeizig genug, da er sich vor allem auf das Gesellschaftsrecht konzentriert“. Luděk Niedermayer (EVP) forderte sowohl das Parlament als auch den Rat auf, den Vorschlag nicht zu schwächen: „Stärkt ihn und verabschiedet ihn zügig.“ René Repasi (S&D) erklärte, dass „EU Inc. zu einem Gütesiegel werden muss und nicht zu einem weiteren Instrument des Dumpings“. Kira Marie Peter-Hansen (Grüne/EFA) warnte, dass die Wettbewerbsfähigkeit Europas „nicht auf Steuervermeidung, schwächeren Standards oder einem Wettlauf nach unten aufgebaut werden darf“. Die Zitate sind übersetzt, das von Repasi aus dem Deutschen, die anderen aus dem Englischen.
Nach Fraktionen: EPP 149 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen; S&D 98 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 8 Enthaltungen; Renew 63 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen; Greens/EFA 41 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen. ECR, PfE und ESN, also die extreme Rechte, stimmten dagegen, und keiner von ihnen stimmte dafür: ECR 62 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen, PfE 63 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen, ESN 24 Gegenstimmen und 1 Enthaltung. Die EPP stimmte bei dieser Abstimmung nicht mit der extremen Rechten. Die Linke, also die extreme Linke, war gespalten: 12 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen.
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