Schluss mit dem süchtig machenden Design: Schutz von Jugendlichen in sozialen Netzwerken

2026-09-17

Das Europäische Parlament in Straßburg hat den Bericht des Abgeordneten Sandro Ruotolo (S&D) zum Schutz junger Menschen in sozialen Netzwerken mit 395 zu 136 Stimmen bei 80 Enthaltungen angenommen. Die Entschließung fordert ein Verbot des „süchtig machenden Designs“ von Plattformen, eine Sonderregelung für Minderjährige sowie strengere Vorschriften für Influencer und KI-Anwendungen. Alle vier demokratischen Fraktionen (EPP, S&D, Renew, Greens/EFA) stimmten dafür, während die extreme Rechte (ECR, PfE, ESN) massiv dagegen stimmte.

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Das Europäische Parlament in Straßburg hat eine nichtlegislative Entschließung zu den Auswirkungen sozialer Netzwerke und des Online-Umfelds auf junge Menschen angenommen. Es handelt sich um einen Initiativbericht (INI) des Ausschusses für Kultur und Bildung (CULT) unter der Leitung des Berichterstatters Sandro Ruotolo (S&D). Das Plenum hat ihn mit 395 zu 136 Stimmen bei 80 Enthaltungen angenommen – also bei weitem nicht ohne Widerstand.

Die Entschließung fordert, dass Plattformen den Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit von Kindern bereits in die Produktentwicklung einbeziehen, und fordert ein Verbot des sogenannten „süchtig machenden Designs“ – endloses Scrollen, automatisches Abspielen von Videos und Belohnungsmechanismen in Spielen, die Nutzer länger online halten sollen, als sie es selbst wollen. Er schlägt einen speziellen „Jugendmodus“ vor, der gezielte Werbung blockieren und Funktionen einschränken würde, die eine zwanghafte Nutzung bei Minderjährigen fördern, sowie einen europäischen Verhaltenskodex für Influencer und ethische Standards für Apps vom Typ „KI-Begleiter“, einschließlich eines Verbots von Systemen, die nicht einvernehmliche sexualisierte Inhalte von Kindern generieren. Der Berichterstatter Sandro Ruotolo (S&D) erklärte dazu bei der Erörterung des Berichts im Ausschuss: „Die Verantwortung für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen muss in erster Linie bei denjenigen liegen, die digitale Plattformen entwickeln und betreiben.“

Alle vier großen demokratischen Fraktionen stimmten für die Entschließung, und zwar sehr eindeutig. Die S&D stimmte völlig einstimmig ab, ohne eine einzige Gegenstimme oder Enthaltung – was logisch ist, da der Berichterstatter aus ihren Reihen stammt. Die Greens/EFA stimmten ohne eine einzige Gegenstimme dafür, lediglich mit einigen wenigen Enthaltungen. Die EPP unterstützte den Text mit überwältigender Mehrheit, nur vereinzelt gab es Gegenstimmen oder Enthaltungen; ihre Abstimmungsbeteiligung (83,7 %) war die niedrigste unter den vier demokratischen Fraktionen. Auch „Renew“ unterstützte die Entschließung, wenn auch mit etwas geringerer innerer Einigkeit als die übrigen drei Fraktionen. Im Ausschuss wurde der Bericht von den Schattenberichterstattern Sunčana Glavak (EPP), Hristo Petrov (Renew) und Diana Riba i Giner (Greens/EFA) gemeinsam ausgehandelt.

Dagegen sprach sich die extreme Rechte aus – ECR, PfE und ESN stimmten einheitlich ab, jeweils mit hoher innerer Geschlossenheit. ECR und ESN brachten ihren Widerstand überwiegend durch aktive Gegenstimmen zum Ausdruck. Bei der PfE ist jedoch eine genauere Darstellung angebracht: Die Fraktion gab keine einzige Ja-Stimme ab, doch statt gegen den Bericht zu stimmen, enthielten sich etwa zwei Drittel ihrer abgegebenen Stimmen lieber der Stimme; nur eine Minderheit ihrer Abgeordneten stimmte aktiv dagegen. Alle drei rechtsextremen Fraktionen hatten dabei im Ausschuss eigene Schattenberichterstatter und waren an der Aushandlung des Textes beteiligt – im Plenum lehnten sie ihn jedoch letztendlich massiv ab.

Die Gesamtbeteiligung an der Abstimmung lag bei 85,2 % (611 von 717 besetzten Sitzen). Die höchste Beteiligung verzeichnete die ESN (92,6 %), dicht gefolgt von den Grünen/EFA (92,5 %); die niedrigste hatte „The Left“ (81,8 %), knapp gefolgt von der PfE (82,1 %).

Die Abstimmung ist nicht zu verwechseln mit dem sogenannten „EU Kids Act“ – einem eigenständigen Legislativvorschlag der Europäischen Kommission, der am selben Tag vorgestellt wurde. Es handelt sich um einen separaten Rechtsakt einer anderen Institution, der sich erst am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens befindet; die heutige Entschließung des Parlaments ist nicht legislativ und gibt der Kommission lediglich eine Empfehlung, in welche Richtung die Regulierung gehen sollte.

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