EU-Vorschriften gegen die Abholzung von Wäldern

2025-11-26

Das Europäische Parlament hat Verordnungen gebilligt, die es Unternehmen erleichtern sollen, die EU-Vorschriften gegen die Abholzung von Wäldern einzuhalten. Den Unternehmen wird eine um ein Jahr längere Frist eingeräumt, und für kleinere Unternehmen werden die Verfahren vereinfacht.

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Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben sich auf einen Vorschlag geeinigt, der die Umsetzung der 2023 verabschiedeten Entwaldungsregeln in der Praxis erleichtern soll. Die EU will verhindern, dass Produkte, die mit der Zerstörung von Tropen- und anderen Wäldern in Verbindung stehen - von Kaffee über Palmöl und Holz bis hin zu Rindfleisch - auf den europäischen Markt gelangen.

Der neue Standpunkt des Parlaments sieht vor, dass alle Unternehmen ein zusätzliches Jahr Zeit erhalten, um die Vorschriften einzuhalten. Große Unternehmen und Händler müssen die neuen Vorschriften ab dem 30. Dezember 2026 einhalten, kleine und kleinste Unternehmen ab dem 30. Juni 2027. Die zusätzliche Zeit soll einen reibungslosen Übergang gewährleisten und den Ausbau des IT-Systems ermöglichen, über das die elektronischen Ursprungserklärungen eingereicht werden sollen.

Die Abgeordneten schlagen außerdem vor, die Sorgfaltspflichtregelung zu vereinfachen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Erklärungen zur Rückverfolgbarkeit sollte von dem Unternehmen getragen werden, das das Produkt zuerst auf den EU-Markt bringt, und nicht von denen, die es später weiterverkaufen. Kleinst- und Kleinunternehmen sollten nur eine einmalige, vereinfachte Erklärung abgeben müssen.

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