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Vorschriften für europäische politische Parteien und Stiftungen

2026-06-16

Der Beschluss über die Anwendung der überarbeiteten Verordnung über europäische politische Parteien und Stiftungen wurde angenommen: 426 Abgeordnete stimmten dafür, 140 dagegen und 107 enthielten sich. Unterstützt wurde er von der EVP, der S&D, Renew und den Grünen/EFA, also allen vier Fraktionen der pro-europäischen Mehrheit. Die PfE und die ESN stimmten dagegen, die ECR enthielt sich größtenteils der Stimme, ebenso wie der Großteil von „Die Linke“. Der Text fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, der die Regeln zur Finanzierung europäischer politischer Stiftungen überarbeitet.

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Die europäischen politischen Parteien arbeiten mit ihren nationalen Mitgliedsparteien zusammen, und jede von ihnen hat eine ihr angeschlossene europäische politische Stiftung. Gemäß den Satzungen der Stiftungen fördern diese die politische Debatte, Forschung, Bildung und Bürgerbeteiligung sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene. Ihre Dienste sollen allen unter den gleichen Bedingungen offenstehen, nicht nur den Mitgliedern oder Wählern einer bestimmten Partei. Zum 31. Dezember 2025 wurden 12 europäische politische Parteien und 12 angegliederte Stiftungen aus dem EU-Haushalt finanziert.

Der Status und die Finanzierung beider werden durch die überarbeitete Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 geregelt, die seit dem 28. Dezember 2025 gilt. Die Verordnung verpflichtet das Europäische Parlament, bis zum 29. Juni 2026 einen Bericht über ihre Anwendung zu veröffentlichen. Die Kommission hat anschließend ein Jahr Zeit, um einen eigenen Bericht vorzulegen, gegebenenfalls mit Änderungsvorschlägen. Dieser Bericht wurde vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) ausgearbeitet; Berichterstatter waren Loránt Vincze (EPP) und Charles Goerens (Renew). Es handelt sich um eine nichtlegislative Entschließung, nicht um ein Gesetz. Im Plenum wurde darüber nicht gesondert beraten.

Die Entschließung begrüßt die Verabschiedung der Verordnung und stellt fest, dass diese die Rechtsklarheit verbessert hat, unter anderem hinsichtlich der Schutzmaßnahmen gegen ausländische Einmischung. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass bislang nur wenige Erfahrungen mit den neuen Vorschriften vorliegen. Unmittelbar nach Inkrafttreten der Verordnung traten dem Text zufolge unvorhergesehene Probleme auf, vor allem bei der Finanzierung politischer Stiftungen, die dringende Maßnahmen erfordern. Die Stiftungen berichten von einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand. Die Entschließung nimmt dies mit Besorgnis zur Kenntnis und verspricht, die Angelegenheit zu untersuchen.

Konkrete Forderungen betreffen die Finanzierung. In der Entschließung wird die Kommission aufgefordert, einen Legislativvorschlag vorzulegen, der die Regeln zur Finanzierung von Stiftungen überarbeitet. Demnach sollten Zuschüsse aus dem EU-Haushalt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten einer Stiftung decken dürfen. Auch die Obergrenze für Spenden, die derzeit bei 18.000 Euro pro Jahr und Spender liegt, soll angehoben werden. Die Kommission soll zudem prüfen, ob nationale Vorschriften nationale Einrichtungen daran hindern, Beiträge an europäische Stiftungen zu leisten. Der Text schlägt ferner ein einheitliches Online-System vor, in dem die EU-Finanzierung, Spenden und Beiträge an Stiftungen erfasst und veröffentlicht werden sollen. Außerdem enthält er die Verpflichtung, die Gesamtfinanzierung von Stiftungen durch die EU im mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2028–2034 zu erhöhen. Als Begründung wird angeführt, dass der Haushalt in den letzten Jahren nicht indexiert wurde, während die Inflation und die Betriebskosten gestiegen sind.

Ergebnis: 426 Ja-Stimmen, 140 Nein-Stimmen, 107 Enthaltungen. EPP, S&D, Renew und Greens/EFA stimmten mit überwältigender Mehrheit dafür. In der EVP gab es 166 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen, in der S&D 131 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, bei Renew 68 Ja-Stimmen und bei den Grünen/EFA 48 Ja-Stimmen. Der Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen einer pro-europäischen Mehrheit angenommen. Die EVP und die extreme Rechte nahmen nicht an der Abstimmung teil.

Die extreme Rechte war sich nicht einig. PfE (79 Gegenstimmen) und ESN (25 Gegenstimmen) waren insgesamt dagegen. Die ECR enthielt sich größtenteils der Stimme: 60 ihrer Abgeordneten enthielten sich, 16 stimmten dagegen und 2 dafür. Die Linke, also die extreme Linke, enthielt sich mehrheitlich der Stimme (36 Enthaltungen, 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme).

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