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Steuern im Finanzsektor und Mehrwertsteuer auf Finanzdienstleistungen

2026-07-07

In der Entschließung wird die Kommission aufgefordert, einen umfassenden Steuerrahmen für den Finanzsektor der EU zu schaffen und die Mehrwertsteuerbefreiung für Finanzdienstleistungen zu überprüfen. Sie wurde mit 418 Ja-Stimmen, 152 Nein-Stimmen und 85 Enthaltungen angenommen. Es wurde von der EVP, der S&D, Renew und den Grünen/EFA unterstützt, also von der gesamten pro-europäischen Mehrheit. Dagegen waren die PfE und die ESN; die ECR stimmte dagegen (41), 32 ihrer Abgeordneten enthielten sich. Die Linke enthielt sich größtenteils der Stimme.

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Die Entschließung basiert auf dem Bericht von Matthias Ecke (S&D) im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON). Es handelt sich um einen nichtlegislativen Initiativbericht: Er ändert oder führt keine Rechtsvorschriften ein, sondern fordert die Kommission zu weiteren Maßnahmen auf.

Dem Entschließungsantrag zufolge haben die Mitgliedstaaten nach der großen Finanzkrise 91 branchenspezifische Steuern für den Finanzsektor eingeführt. Dadurch ist ein stark fragmentiertes Steuerumfeld entstanden, das die Betriebs- und Verwaltungskosten erhöht, Finanzdienstleister an der grenzüberschreitenden Expansion hindert und die Ziele der Union in Bezug auf Sparen und Investitionen untergräbt. In der Entschließung wird die Kommission aufgefordert, ihrer Verpflichtung nachzukommen, innovative Lösungen für die Besteuerung des Finanzsektors vorzuschlagen, und gleichzeitig davor gewarnt, dass eine Vereinfachung weder zu einer Deregulierung noch zu einem Wettlauf um die niedrigsten Steuerstandards führen darf.

Finanzdienstleistungen sind seit 1977 von der Mehrwertsteuer befreit; laut der Entschließung könnten die ursprünglichen technischen Hindernisse für ihre Besteuerung heute durch den technologischen Fortschritt überwunden werden. Die Befreiung hat jedoch eine Kehrseite: Finanzinstitute können die von ihnen selbst im Vorleistungsbereich gezahlte Mehrwertsteuer nicht abziehen, wodurch eine sogenannte nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer entsteht. In der Entschließung wird die Auffassung vertreten, dass der derzeitige Zustand zu anhaltenden Marktverzerrungen führt, die Transparenz beeinträchtigen und die Kosten für die Kunden erhöhen kann. Die Kommission wird aufgefordert, die Auswirkungen der Regelung zu überprüfen, die Analyse zu veröffentlichen und Lösungsmöglichkeiten zu prüfen. Bei einer möglichen Änderung müssen die Auswirkungen auf Kleinkunden, insbesondere Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen, sorgfältig geprüft und jegliche zusätzlichen Gesamtkosten vermieden werden.

Die Entschließung verweist auch auf die Vereinbarung des Parlaments, des Rates und der Kommission aus dem Jahr 2020 über neue Eigenmittel, einschließlich einer Finanztransaktionssteuer, und nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm für 2026 angekündigt hat, ihren Vorschlag für diese Steuer zurückzuziehen, da im Rat keine ausreichenden Fortschritte erzielt wurden.

Es gab keine gesonderte Aussprache zu diesem Punkt im Plenum; der Berichterstatter Matthias Ecke (S&D) ergriff vor der Abstimmung nur kurz das Wort. Er erklärte (übersetzt aus dem Englischen): „So können wir nicht weitermachen. Das ist nicht nachhaltig. Unser System zur Besteuerung des Finanzsektors muss reformiert werden. (…) Die Mehrwertsteuerbefreiung für Finanzdienstleistungen stammt aus dem Jahr 1977. Das ist fast 50 Jahre her, und sie wurde für ein völlig anderes Finanzsystem konzipiert. Heute führt sie zu Verzerrungen und untergräbt unseren Binnenmarkt. (…) Ich erwarte, dass die Kommission auch die Rolle prüft, die eine Finanztransaktionssteuer und Steuern auf unerwartete Gewinne in einem solchen Rahmen spielen können.“

Die Entschließung wurde mit 418 Ja-Stimmen, 152 Nein-Stimmen und 85 Enthaltungen angenommen. Es wurde von der EVP (157 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen), der S&D (123 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen), Renew (74 Ja-Stimmen) und den Grünen/EFA (48 Ja-Stimmen) unterstützt, also von allen vier Fraktionen der pro-europäischen Mehrheit.

Die PfE stimmte überwiegend dagegen (62 Gegenstimmen, 12 Ja-Stimmen), die ESN war geschlossen dagegen (25 Stimmen). Die ECR stimmte dagegen: 41 Abgeordnete waren dagegen, 32 enthielten sich und niemand stimmte dafür. Allerdings stand nicht die gesamte extreme Rechte gegen den Entschließungsantrag; 12 Abgeordnete der PfE stimmten dafür. Die EPP stimmte nicht gemeinsam mit der extremen Rechten ab. Die Linke, also die extreme Linke, enthielt sich mehrheitlich der Stimme (25 Enthaltungen, 4 Gegenstimmen, 2 Ja-Stimmen).

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