Eilabstimmung über die Verschiebung von Vorschriften zur Nachhaltigkeit und Unternehmensverantwortung

01. 04. 2025 - Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben sich darauf geeinigt, wichtige Rechtsvorschriften zu beschleunigen, die Unternehmen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Menschen und dem Planeten verpflichten. Die neuen Regeln für Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflicht sollten ursprünglich verschoben werden, aber die Abgeordneten werden diesen Donnerstag darüber abstimmen.
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Das Europäische Parlament hat heute der Anwendung des Schnellverfahrens zugestimmt, um die Verschiebung der Regeln für nachhaltiges und umweltbewusstes Unternehmensverhalten in dieser Sitzungsperiode zu diskutieren. Dies ist eine Reaktion auf die Bedenken der Unternehmen hinsichtlich des Verwaltungsaufwands und des Bedarfs an mehr Zeit für die Anpassung.

Sollten die Abgeordneten dem geplanten Vorschlag zustimmen, würde dies bedeuten, dass einige bereits verabschiedete Vorschriften um mehrere Jahre verschoben werden. Im Einzelnen:

- Die Sorgfaltspflicht würde ab 2028 für große europäische Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 900 Millionen Euro gelten. Die gleichen Regeln würden für nichteuropäische Unternehmen mit einem ähnlichen Umsatz in der EU gelten.

- Somit wäre die soziale und ökologische Verantwortung für große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten ab 2027 verpflichtend und würde ab 2028 auf KMU ausgedehnt werden.

Die Abgeordneten wollen am Donnerstag, den 3. April, über die Verschiebung der Vorschriften abstimmen.