Kohlenstoffsteuer ohne Papierkram

10. 09. 2025 - Das Europäische Parlament billigt Änderungen am Mechanismus für Kohlenstoffausgleiche (CBAM). Durch die neuen Vorschriften werden die meisten kleineren Importeure von der Verwaltung befreit, während fast alle mit EU-Einfuhren verbundenen Emissionen weiterhin erfasst werden.
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CBAM ist ein Instrument zur Verhinderung der so genannten "Carbon Leakage", d.h. der Verlagerung der Produktion in Länder mit niedrigeren Umweltstandards. Die Abgeordneten haben sich nun auf eine Vereinfachung geeinigt. Es wird ein neuer Schwellenwert von 50 Tonnen importierter Waren pro Importeur und Jahr eingeführt, an den die CBAM nicht gebunden ist. Etwa 90 % der Importeure liegen unter diesem Schwellenwert und müssen keine komplexen Emissionsberichte vorlegen.

Der Mechanismus selbst wird durch die Änderung jedoch nicht geschwächt, so das Parlament. Die CBAM wird weiterhin 99 % der Emissionen aus der Einfuhr ausgewählter Rohstoffe wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel abdecken.

Die neuen Regeln sollen auch die Verfahren für die Zulassung von Importeuren, die Berechnung von Emissionen oder deren Prüfung vereinfachen. Die Maßnahmen gegen den Missbrauch des Systems werden ebenfalls verstärkt.

Nach der Annahme durch das Parlament müssen die Änderungen noch von den Mitgliedstaaten bestätigt werden. Wenn der EU-Rat den Änderungen förmlich zustimmt, treten sie wenige Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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