Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über Fluggastdaten (PNR): Einigkeit über das gesamte politische Spektrum hinweg, Uneinigkeit bei den Grünen

2026-09-16

Das Parlament hat dem Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über die Übermittlung von Fluggastdaten (PNR) zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität zugestimmt. Es handelt sich um ein Zustimmungsverfahren (NLE) – Das Parlament konnte das Abkommen nur als Ganzes annehmen oder ablehnen, es durfte jedoch keine Änderungen daran vornehmen. Das Abstimmungsergebnis lautete 549 Ja-Stimmen, 75 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen bei einer Teilnahmequote von 91,2 % der Abgeordneten. Drei der vier demokratischen Fraktionen (EPP, S&D, Renew) stimmten praktisch einstimmig dafür, nur die Grünen/EFA waren dagegen.

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Das Parlament in Straßburg hat das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz über die Übermittlung von Fluggastdaten (PNR) zwischen Luftfahrtunternehmen und den Schweizer Behörden gebilligt. Das Abkommen soll der Prävention, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität dienen.

Es handelt sich um das Zustimmungsverfahren des Parlaments (NLE) zu einem internationalen Abkommen, das von der Europäischen Kommission ausgehandelt und vom Rat unterzeichnet wurde. Das Parlament hat bei einem solchen Abkommen kein Recht auf Änderungsanträge – es kann das Abkommen entweder in seiner Gesamtheit billigen oder ablehnen, den von der Kommission und der Schweiz ausgehandelten Text jedoch in keiner Weise ändern. Der Rat kann den Beschluss über den Abschluss des Abkommens nur dann fassen, wenn das Parlament seine Zustimmung erteilt.

Das Abkommen schließt eine Lücke, die dadurch entstanden ist, dass die Schweiz zwar Teil des Schengen-Raums ist, die EU-Richtlinie über PNR-Daten (2016/681) nicht Teil des Schengen-Acquis ist – ohne ein spezielles Abkommen dürfte die Schweiz PNR-Daten von Flügen zwischen der EU und der Schweiz nicht rechtmäßig entgegennehmen und verarbeiten.

Konkret sieht das Abkommen vor, dass die Fluggesellschaften die Daten selbst (nach der sogenannten „Push“-Methode) an die Schweizer Stelle für Passagierdaten übermitteln. Dabei handelt es sich um Reiserouten, Kontaktdaten, Gepäckangaben, Zahlungsart und weitere Buchungsdaten; sensible Datenkategorien wie rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen oder religiöse Überzeugungen dürfen überhaupt nicht verarbeitet werden. Die Daten dürfen höchstens fünf Jahre lang gespeichert werden und müssen spätestens sechs Monate nach Erhalt anonymisiert werden. Jede weitere Weitergabe der Daten innerhalb der Schweiz oder außerhalb der Schweiz und der EU bedarf der vorherigen Genehmigung durch ein Gericht oder eine andere unabhängige Stelle.

Das Parlament gab seine Zustimmung mit 549 Ja-Stimmen, 75 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen bei einer Teilnahmequote von 91,2 % der Abgeordneten. Drei der vier großen pro-europäischen Fraktionen – EVP, S&D und Renew – stimmten praktisch einstimmig dafür (die EVP völlig einstimmig, die S&D ohne eine einzige Gegenstimme, nur mit wenigen Enthaltungen, Renew mit einer einzigen Gegenstimme). Die einzige Fraktion, die dagegen war, sind die Grünen/EFA: Die überwiegende Mehrheit ihrer Abgeordneten stimmte gegen das Abkommen, nur wenige waren dafür oder enthielten sich. Die Grünen/EFA sind zudem die einzige der vier Fraktionen, die im LIBE-Ausschuss keinen eigenen Schattenberichterstatter für diesen Bericht hatten – der Widerstand im Plenum findet somit keine Stütze in einer während der Verhandlungen über den Text geäußerten Position.

Bemerkenswert ist, dass es diesmal keine Spaltung zwischen den demokratischen Fraktionen und der extremen Rechten gab. Die ECR, die PfE und die ESN stimmten mit überwältigender Mehrheit für das Abkommen, also gemeinsam mit der EPP, der S&D und Renew – und nicht gegen sie. „The Left“ war in Bezug auf das Abkommen gespalten, wobei die Gegenstimmen überwogen.

Berichterstatter war Jaroslav Bžoch (PfE), der dieselbe Rolle auch bei ähnlichen EU-Abkommen mit Norwegen und Island innehatte, die das Parlament bereits früher in diesem Jahr gebilligt hatte. Das Abkommen mit der Schweiz ist somit das dritte in derselben Reihe bilateraler PNR-Abkommen mit Schengen-assoziierten Staaten außerhalb der EU.

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