Klarere Regeln für die grenzüberschreitende Durchsetzung des Datenschutzes (GDPR)
 
    
Nach Ansicht der Abgeordneten ist die derzeitige Praxis nicht ideal - verschiedene nationale Datenschutzbehörden führen Untersuchungen auf unterschiedliche Weise durch, Verfahren ziehen sich in die Länge und Beschwerdeführer warten Jahre. Die neue Reform schlägt gemeinsame Verfahren in der gesamten EU vor, um Maßnahmen und Untersuchungen zur grenzüberschreitenden Datenverarbeitung schneller und einheitlicher zu gestalten.
Ziel ist es, die Untersuchungen von Beschwerden auf einen angemessenen Zeitraum zu verkürzen. Die federführende Behörde soll 15 Monate Zeit haben, um einen Fall abzuschließen, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 12 Monate für komplexere Fälle. Für einfachere Fälle gilt eine Frist von 12 Monaten. Mit dem Gesetz wird auch ein "vereinfachtes Kooperationsverfahren" eingeführt, das eine rasche Lösung ermöglicht, wenn die anderen Behörden keine Einwände erheben und der Fall klar definiert ist.
Auch die Beschwerdeführer selbst haben nun mehr Rechte: Sie können angehört werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird, und haben leichteren Zugang zu Informationen über den Fortgang ihres Falls.
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