Europäisches Parlament erkennt die separatistischen Behörden in Georgien nicht an

Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung klar zum Ausdruck gebracht, dass es die sogenannten Präsidentschaftswahlen, die im separatistischen Südossetien und Abchasien stattgefunden haben, nicht anerkennt. Nach Ansicht der Abgeordneten sind die dort unter russischer Kontrolle agierenden Behörden illegitim und verstoßen gegen das Völkerrecht.
Der Text der Resolution betont, dass Georgien ein souveränes Land mit international anerkannten Grenzen ist und dass alle Versuche, separatistische Regime zu schaffen, illegal sind. Gleichzeitig verurteilen die Abgeordneten die russische Besatzung dieser Gebiete und fordern Moskau auf, seine militärische Präsenz auf georgischem Gebiet unverzüglich zu beenden.
In Südossetien und Abchasien wurden in den letzten Jahren wiederholt sogenannte Wahlen abgehalten, die von der internationalen Gemeinschaft nicht anerkannt werden. Die georgische Regierung betrachtet diese Wahlen als illegal und von Russland unterstützt, um die Region zu destabilisieren. Das Europäische Parlament hat betont, dass Georgien auf seinem Weg zur Integration in die europäischen Strukturen die volle Unterstützung der EU hat.
Diese Entschließung kommt zu einer Zeit, in der sich die Beziehungen zwischen der EU und Russland aufgrund der Aggression Russlands gegen die Ukraine weiter verschlechtern. Das Europäische Parlament hat bekräftigt, dass jegliche Versuche, die Souveränität und territoriale Integrität des georgischen Staates zu verletzen, nicht toleriert werden.