Aufschiebung der neuen Regeln für eine nachhaltige Lieferkette

03. 04. 2025 - Das Europäische Parlament stimmt zu, die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht in Lieferketten zu verschieben. Damit haben die Unternehmen mehr Zeit, neue Regeln für eine verantwortungsvollere Geschäftstätigkeit auszuarbeiten.
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Das Europäische Parlament hat heute einem Vorschlag zugestimmt, die Einführung neuer Vorschriften zu verschieben, mit denen Unternehmen verpflichtet werden sollen, die negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte und die Umwelt zu überwachen und zu minimieren. Die Verschiebung gibt den Unternehmen mehr Zeit, sich an die neuen Anforderungen anzupassen.

Die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht in Lieferketten soll sicherstellen, dass große Unternehmen für die Bedingungen, unter denen ihre Produkte hergestellt werden, zur Verantwortung gezogen werden, und zwar nicht nur in der EU, sondern auch bei Lieferanten außerhalb Europas. Auf Druck einiger Mitgliedstaaten und Wirtschaftsverbände wurde ihr Inkrafttreten jedoch verschoben, um den Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung der neuen Maßnahmen zu geben.

Während einige Abgeordnete des Europäischen Parlaments die Verschiebung als notwendigen Schritt für einen realistischen Übergang zu verantwortungsvolleren Unternehmen verteidigen, warnen andere, dass die Verzögerung den Schutz von Arbeitnehmern und Umwelt schwächen könnte.

Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 26. Juli 2027 Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Großunternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro müssen die Vorschriften ab 2028 anwenden, ebenso wie Nicht-EU-Unternehmen mit einem entsprechenden Umsatz in Europa.